Beschluss:

Den vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner vorgelegten Entwurfsunterlagen zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 03.03.2023 nebst der Begründung zum Entwurf zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 07.03.2023 und dem Umweltbericht zur Begründung zum Entwurf zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 08.03.2023 wird zugestimmt.

 

 

Sitzungsverlauf:

Sodann ergeht einstimmig (6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung) folgender Beschluss:

 

 

Beschluss:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist auf der Grundlage der vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner vorgelegten Entwurfsunterlagen zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 03.03.2023 nebst der Begründung zum Entwurf zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 07.03.2023 und dem Umweltbericht zur Begründung zum Entwurf zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 08.03.2023 durchzuführen.