Beschluss:

Die für die Flurstücke Gemeinde; Schwerinsdorf, Gemarkung: Schwerinsdorf, Flur 5, Flurstücksnummer: 36/73, 39/8 und 39/9 geltenden Festsetzungen aus dem Jahre 1995 stammenden, rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 93 sind aufzuheben.

 

 

Sitzungsverlauf:

Nach kurzer Aussprache ergeht einstimmig (8 Ja-Stimmen) folgender Beschluss:

 

 

Beschluss:

Für die Flurstücke Gemeinde; Schwerinsdorf, Gemarkung: Schwerinsdorf, Flur 5, Flurstücksnummer: 36/73, 39/8 und 39/9 ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan Nr. SC 02 „Wohngebiet südlich Oldendorfer Straße I“ aufstellen und bedarfsgerecht Wohnbebauung festzusetzen.

 

 

Sitzungsverlauf:

Es erfolgte eine ausführliche Erläuterung des Sachverhaltes durch den Gemeindedirektor und den Bürgermeister. Es wird berichtet, dass nach Vorlagenerstellung telefonische Rücksprache mit dem Planungsamt des Landkreises Leer Rücksprache gehalten wurde. Von dort wurde empfohlen, den Beschlussvorschlag wie folgt anzupassen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird inhaltlich erweitert.

 

Nach umfassender Aussprache ergeht einstimmig (8 Ja-Stimmen) folgender Beschluss:

 

 

Beschluss:

Es wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im einstufigen Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.