Sitzung: 02.02.2022 XII/FIR-Rat/21
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: FIR/2021/039
Beschluss:
Dem Antrag auf Befreiung zur Herstellung eines temporären Wallheckendurchbruchs zur Herstellung einer Zufahrt für das Grundstück „Erlenstraße 4“ wird unter der Auflage zugestimmt, dass die Wallhecke nach Beendigung der Baumaßnahme wieder in den derzeitigen Zustand gebracht wird.