Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Gemeinde Brinkum für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Brinkum in der Sitzung am 21.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                         715.500,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                             842.700,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                     170.000,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                 681.200,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                720.800,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                     341.800,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                   241.500,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                           0,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                   8.000,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      1.023.000,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                        970.300,00 Euro

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 80.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             420 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       420 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                            420 v. H.

 

§ 6

 

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

Brinkum, 22.12.2021

           

 

Gemeinde Brinkum

Der Bürgermeister

Bernhard Janssen