Sitzung: 21.12.2021 XII/BRI-Rat/29
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BRI/2021/031
Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Brinkum für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Brinkum in der Sitzung am 21.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 715.500,00 Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 842.700,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 170.000,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 681.200,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 720.800,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 341.800,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 241.500,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 8.000,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 1.023.000,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 970.300,00 Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 80.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.
2. Gewerbesteuer 420 v. H.
§ 6
Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Brinkum, 22.12.2021
Gemeinde Brinkum
Der Bürgermeister
Bernhard Janssen