Sitzung: 16.03.2021 XI/SGR/22
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: SG/2021/015
Beschluss:
- Im Ergebnisplan des Teilhaushaltes Z werden für das Haushaltsjahr
2016 überplanmäßig 45.000 Euro als Haushaltsermächtigung für die Transferaufwendungen
gem. § 117 Abs. 1 NKomVG bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus
Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im
Teilhaushalt 2.
Sitzungsverlauf:
Einstimmig (21
Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen) ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
- Der Jahresabschluss 2016 der Samtgemeinde Hesel wird beschlossen.
Sitzungsverlauf:
Einstimmig (20
Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen) ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
- Der Jahresfehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 211.101,42
€ wird durch die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
abgedeckt. Der Jahresüberschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe
von 40.191,21 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Sitzungsverlauf:
Einstimmig (22
Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen) ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
- Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 der Samtgemeinde Hesel und die Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters werden zur Kenntnis genommen.
Sitzungsverlauf:
Einstimmig (21
Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen) ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
- Dem Samtgemeindebürgermeister Uwe Themann wird für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung erteilt.
Sitzungsverlauf:
Einstimmig (22
Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen) ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
- Mangels zu konsolidierender Aufgabenträgern ist die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 nicht erforderlich.