Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

1)   Haushaltssatzung der Gemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hesel in der Sitzung am 13.12.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                      5.104.600,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                          5.396.200,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                              4.705.400,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                             5.152.600,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                                0,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                     65.000,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                  65.000,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                 15.200,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      4.770.400,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     5.232.800,00 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 65.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 650.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             348 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       366 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                            355 v. H.

 

 

Hesel, 14.12.2017

           

 

Gemeinde Hesel

Der Bürgermeister

Uwe Themann

Gemeindedirektor

 

 

Einstimmig spricht sich der Ausschuss dafür aus, die Höhe der Hebesätze ab 2019 neu festzulegen und fasst den

 

Beschluss:

 

2. Die Hebesätze der Gemeinde Hesel sind ab dem Jahr 2019 neu festzulegen.