Sitzung: 22.11.2017 XI/FIN HES/02
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Beschluss:
1) Haushaltssatzung der Gemeinde Hesel für das Haushaltsjahr
2018
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hesel in der Sitzung am 13.12.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 5.104.600,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 5.396.200,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.705.400,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.152.600,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 65.000,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 65.000,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 15.200,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 4.770.400,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 5.232.800,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 65.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 650.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 348 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 366 v. H.
2. Gewerbesteuer 355 v. H.
Hesel, 14.12.2017
Gemeinde Hesel
Der Bürgermeister
Uwe Themann
Gemeindedirektor
Einstimmig spricht sich der Ausschuss dafür aus, die Höhe der Hebesätze ab 2019 neu festzulegen und fasst den
Beschluss:
2. Die Hebesätze der
Gemeinde Hesel sind ab dem Jahr 2019 neu festzulegen.