Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

I.        Der Bürgermeister hat für die Dauer der Wahlperiode nur folgende Aufgaben:

1.      Die repräsentative Vertretung der Gemeinde.

2.      Den Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss.

3.      Die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Gemeindedirektor.

4.      Die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherrn sowie die Belehrung über ihre Pflichten.

II.     Die übrigen Aufgaben werden dem Samtgemeindebürgermeister übertragen.

 

 

Herr Dählmann gratuliert Herrn Samtgemeindebürgermeister Themann zu seinem Amt.

 

Herr Themann bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für das Vertrauen. Dieses sei nicht selbstverständlich. Man müsse verschiedene Standpunkte vertreten. Dadurch könnten auch Meinungsverschiedenheiten auftreten. Er habe die letzten Jahre, in denen er das Amt des Gemeindedirektors innehatte, als äußerst effektiv empfunden. Er hoffe, dass er dem in ihn gesetzten Vertrauen weiterhin gerecht werden könne.

 

Nach Auffassung von Herrn Dählmann sei diese Entscheidung ein Zeichen dafür, dass der Rat gut mit der Verwaltung zusammenarbeiten wolle.