Sitzung: 24.11.2011 GR NEU/001
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
I. Der Bürgermeister hat für die Dauer der Wahlperiode nur folgende Aufgaben:
1. Die repräsentative Vertretung der Gemeinde.
2. Den Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss (sofern gebildet).
3. Die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses (sofern gebildet) einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor.
4.
Die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherrn sowie
die Belehrung über ihre Pflichten.
II. Die übrigen Aufgaben werden
1. einem anderen Ratsmitglied
oder
2.
dem Samtgemeindebürgermeister
oder
3.
dem allgemeinen Stellvertreter des
Samtgemeindebürgermeisters
oder
4. einem anderen Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde
übertragen.