Sitzung: 24.02.2015 FIN HES/05
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltung: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 112 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hesel in
der Sitzung am 18.03.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 3.808.200,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 3.808.200,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.693.300,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.486.800,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 24.600,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 644.000,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 6.300,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.717.900,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.137.100,00 Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 615.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H.
2. Gewerbesteuer 340 v. H.
Hesel, xx.xx.2015
Gemeinde Hesel
Der Bürgermeister
Uwe Themann
Gemeindedirektor