Sitzung: 12.11.2013 GR HES/04
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Hesel
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hesel in der Sitzung am 12.11.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 3.765.900,00 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.765.900,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.629.700,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.582.900,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 22.000,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 711.500,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 6.000,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.651.700,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.300.400,00 Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H.
2. Gewerbesteuer 340 v. H.
Hesel, 13.11.2013 Gemeinde Hesel
Uwe Themann
Gemeindedirektor