Sitzung: 29.02.2024 XII/HES-Rat/11
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HES/2024/111
Beschluss:
Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Hesel für das Dorfgemeinschaftshaus in Neuemoor wird zum 01.03.2024 inflationsbedingt angepasst.
Die Gebühren werden entsprechend geändert.
Satzung
zur 2. Änderung der Satzung für die
Benutzungs-
und Gebührensatzung der Gemeinde Hesel
für das Dorfgemeinschaftshaus in Hesel-Neuemoor
Aufgrund der §§ 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2023 (Nds. GVBl. S. 111) und der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl.S 589) hat der Rat der Gemeinde Hesel in seiner Sitzung am 29.02.2024 folgende Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Hesel für das Dorfgemeinschaftshaus in Hesel-Neuemoor beschlossen:
Artikel I
§ 5 erhält folgende
Fassung:
§ 5
(1) Für die private Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses werden folgende Gebühren erhoben:
a) großer und kleiner Raum
mit Küchenbenutzung 132,00 €
b) großer und kleiner Raum
ohne Küchenbenutzung
95,00 €
c) großer Raum mit
Küchenbenutzung 111,00 €
d) großer Raum ohne
Küchenbenutzung 73,00 €
e) kleiner Raum ohne
Küchenbentzung 37,00 €
f) bei Veranstaltungen und
Versammlungen, bei denen ein Eintrittsgeld oder ähnliches Entgelt erhoben wird
ohne Küchenbenutzung 132,00 €
mit Küchenbenutzung 170,00 €
(2) Sofern aufgrund einer
Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses eine besondere Reinigung erfolglich ist,
sind die Kosten der Reinigung vom Verursacher zu tragen.
(3) Der Verwaltungsausschuss
kann in bergündeten Fällen abweichende Regelungen von den Festsetzungen der
Absätze 1- 2 treffen.
Artikel II
§ 7 erhält folgende Fassung:
§ 7
(1) Die
Gebührenpflicht entsteht nach der Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses
Neuemoor.
(2) Im Falle
einer Stornierung bis zwei Wochen vor der geplanten Nutzung erfolgt keine
Gebührenveranlagung,
im Übrigen
entsteht die Gebührenpflicht mit Ablauf des geplanten Termins.
(3) Sofern
eine Sonderreinigung nach Einschätzung der Hauswartskraft erforderlich ist, ist
eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 Euro zu entrichten.
(4)
Gebührenschuldner ist der Antragsteller. Sind mehrere Personen
Gebührenschuldner, haften diese gesamtschuldnerisch.
(5) Sofern aufgrund der beabsichtigten Nutzung
des Dorfgemeinschaftshauses Neuemoor die Gefahr einer unsachgemäßen Nutzung
besteht, ist die Gemeinde berechtigt, eine Kaution bis zu einer Höhe von
1.000,00 Euro zu erheben.
Artikel III
Diese Satzung tritt am 01.03.2024 in Kraft.
Hesel, den 29.02.2024
Gemeinde Hesel
Der Gemeindedirektor
Joachim Duin