Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Hesel für das Dorfgemeinschaftshaus in Neuemoor wird zum 01.03.2024 inflationsbedingt angepasst.

Die Gebühren werden entsprechend geändert.

 

 

Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Hesel

 für das Dorfgemeinschaftshaus in Hesel-Neuemoor

 

 

Aufgrund der §§ 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2023 (Nds. GVBl. S. 111) und der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl.S 589) hat der Rat der Gemeinde Hesel in seiner Sitzung am 29.02.2024 folgende Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Hesel für das Dorfgemeinschaftshaus in Hesel-Neuemoor beschlossen:

 

Artikel I

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5

 

(1) Für die private Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses werden folgende Gebühren erhoben:

 

a) großer und kleiner Raum mit Küchenbenutzung                         132,00

b) großer und kleiner Raum ohne Küchenbenutzung                      95,00 

c) großer Raum mit Küchenbenutzung                                            111,00

d) großer Raum ohne Küchenbenutzung                                          73,00

e) kleiner Raum ohne Küchenbentzung                                            37,00

f) bei Veranstaltungen und Versammlungen, bei denen ein Eintrittsgeld oder ähnliches Entgelt erhoben wird

    ohne Küchenbenutzung                                                               132,00

    mit Küchenbenutzung                                                                  170,00

 

(2) Sofern aufgrund einer Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses eine besondere Reinigung erfolglich ist, sind die Kosten der Reinigung vom Verursacher zu tragen.

 

(3) Der Verwaltungsausschuss kann in bergündeten Fällen abweichende Regelungen von den Festsetzungen der Absätze 1- 2 treffen.

 

 

Artikel II

 

§ 7 erhält folgende Fassung:

 

§ 7

 

(1) Die Gebührenpflicht entsteht nach der Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Neuemoor.

 

(2) Im Falle einer Stornierung bis zwei Wochen vor der geplanten Nutzung erfolgt keine Gebührenveranlagung,

im Übrigen entsteht die Gebührenpflicht mit Ablauf des geplanten Termins.

(3) Sofern eine Sonderreinigung nach Einschätzung der Hauswartskraft erforderlich ist, ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 Euro zu entrichten.

(4) Gebührenschuldner ist der Antragsteller. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, haften diese gesamtschuldnerisch.

 (5) Sofern aufgrund der beabsichtigten Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Neuemoor die Gefahr einer unsachgemäßen Nutzung besteht, ist die Gemeinde berechtigt, eine Kaution bis zu einer Höhe von 1.000,00 Euro zu erheben.

 

Artikel III

 

Diese Satzung tritt am 01.03.2024 in Kraft.

 

 

Hesel, den 29.02.2024

Gemeinde Hesel

Der Gemeindedirektor

Joachim Duin