Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hesel in der Sitzung am 29.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                      9.072.400,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                          9.271.200,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                              8.550.900,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                             8.927.400,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                  1.603.000,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                2.557.300,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                954.300,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                 88.500,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                    11.108.200,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                   11.573.200,00 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 954.300,00 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 800.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             440 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       440 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                            450 v. H.

 

§ 6

 

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

Hesel, 29.02.2024

           

 

Gemeinde Hesel

Der Bürgermeister

Joachim Duin

Gemeindedirektor