Sitzung: 29.02.2024 XII/HES-Rat/11
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HES/2023/103
Beschluss:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hesel in der Sitzung am 29.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 9.072.400,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 9.271.200,00 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.550.900,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.927.400,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.603.000,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.557.300,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 954.300,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 88.500,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 11.108.200,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 11.573.200,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 954.300,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 800.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v. H.
2. Gewerbesteuer 450 v. H.
§ 6
Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Hesel, 29.02.2024
Gemeinde Hesel
Der Bürgermeister
Joachim Duin
Gemeindedirektor