Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Im Ergebnis sowie im Finanzplan des Teilhaushaltes 1 -Personal- werden 320.300,00 Euro überplanmäßig für die Personalmehrkosten bei dem Aufwand sowie der Auszahlung für die Personalkosten gem. § 117 Abs. 1 NKomVG bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Teilhaushalt 2.