Beschluss:

Haushaltssatzung der Samtgemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Hesel in der Sitzung am 13.10.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                    17.173.400,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                       17.957.000,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                            16.477.700,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                           16.841.900,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                     233.800,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                1.168.400,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                934.600,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                               147.700,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                    17.646.100,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                   18.158.000,00 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 934.600,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraftmesszahlen) für das Haushaltsjahr 2024 auf 83,76 v.H. festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

 

Hesel, den 13.10.2023

           

 

Samtgemeinde Hesel

Der Samtgemeindebürgermeister

Uwe Themann