Beschluss:
Haushaltssatzung der Samtgemeinde Hesel für
das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Hesel in der Sitzung am 13.10.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 17.173.400,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 17.957.000,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 16.477.700,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 16.841.900,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 233.800,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.168.400,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 934.600,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 147.700,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 17.646.100,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 18.158.000,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 934.600,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraftmesszahlen) für das Haushaltsjahr 2024 auf 83,76 v.H. festgesetzt.
§ 6
Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Hesel, den 13.10.2023
Samtgemeinde Hesel
Der Samtgemeindebürgermeister
Uwe Themann