Beschluss:

  1. Den vom Planungsbüro Diekmann Mosebach & Partner vorgelegten Vorentwurfsunterlagen vom 09.10.2023 wird zugestimmt.

 

 

Sitzungsverlauf:

Nach einer kurzen Aussprache ergeht einstimmig (11 Ja-Stimmen) folgender Beschluss:

 

 

Beschluss:

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch soll auf Grundlage der vom Planungsbüro Diekmann Mosebach & Partner erstellten Vorentwurfsunterlagen vom 09.10.2023 durchgeführt werden.