Beschluss:
- Den vom Planungsbüro Diekmann Mosebach & Partner vorgelegten Vorentwurfsunterlagen vom 09.10.2023 wird zugestimmt.
Sitzungsverlauf:
Nach einer kurzen Aussprache ergeht einstimmig (11 Ja-Stimmen) folgender Beschluss:
Beschluss:
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch soll auf Grundlage der vom Planungsbüro Diekmann Mosebach & Partner erstellten Vorentwurfsunterlagen vom 09.10.2023 durchgeführt werden.