Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die nach der Abwägungsentscheidung vorliegende 58. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windenergie im Samtgemeindegebiet Hesel" vom 24.08.2023, die Begründung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windenergie im Samtgemeindegebiet Hesel" vom 23.08.2023 nebst Standortpotentialstudie für Windenergie im Gebiet der Samtgemeinde Hesel vom 28.07.2023 und der Umweltbericht zur Begründung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windenergie im Samtgemeindegebiet Hesel" vom 23.08.2023 wird festgestellt.