Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Richtlinien für die Ehrung verdienter Sportler*innen der Samtgemeinde Hesel

Dem Sport kommt nicht nur im Hinblick auf seinen steigenden Freizeitwert, sondern auch als Faktor für die Gesunderhaltung der Bevölkerung eine immer größer werdende Bedeutung zu. Die Samtgemeinde Hesel sieht es als ihre Aufgabe an, herausragende sportliche Leistungen und besondere ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Sport erbracht werden, zu würdigen. Für die Ehrung von Sportler*innen bzw. ehrenamtlich Tätigen in der Samtgemeinde Hesel werden deshalb folgende Richtlinien erlassen:

I

Über den für die Ehrung in Frage kommenden Personenkreis entscheidet grundsätzlich die Sportabteilung aufgrund Meldung der Sportvereine für den Zeitraum des vergangenen Jahres nach den Bestimmungen dieser Richtlinien. Die Ehrung des Jahres 2023 bezieht sich ausnahmsweise auf den Zeitraum der Jahre 2020 bis 2022.

II

Jeder Sportverein innerhalb der Samtgemeinde Hesel kann pro angefangene 500 Mitglieder für die Ehrung

bis zu drei Personen (w/m/d) oder alternativ zwei Personen (w/m/d) sowie eine Mannschaft

benennen. Die Sportvereine sind unter den Voraussetzungen von Artikel III in der Benennung der zu ehrenden Personen frei.

III

Voraussetzung für eine Ehrung ist, dass die zu ehrende Personen Mitglied eines Sportvereins in der Samtgemeinde Hesel ist. Eine aktive sportliche Betätigung ist jedoch nicht Voraussetzung.

Sportler*innen bzw. ehrenamtlich Tätige, die ihren Wohnsitz in einer anderen Kommune haben, werden nur geehrt, wenn sie in ihrer Heimatgemeinde nicht geehrt werden.

Sportler*innen bzw. ehrenamtlich Tätig der Samtgemeinde, die für auswärtige Vereine starten bzw. tätig sind, können nur dann geehrt werden, wenn sie in der anderen Kommune nicht geehrt werden.

IV

Diese Richtlinien gelten ab dem Jahr 2023, die Richtlinien vom 26.02.1997 werden gleichzeitig aufgehoben.

Hesel,

Uwe Themann

Samtgemeindebürgermeister