Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Haushaltssatzung der Gemeinde Holtland für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Holtland in der Sitzung am 07.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                      2.138.100,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                          2.193.000,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                              1.825.800,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                             2.046.000,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                       39.300,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                   164.700,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                           0,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                          0,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      1.865.100,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     2.210.700,00 Euro

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             420 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       420 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                            420 v. H.

 

§ 6

 

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

 

Holtland, 07.06.2023

           

 

Gemeinde Holtland

Der Bürgermeister

Erwin Burlager