Sitzung: 20.04.2023 XII/HES-A F/02
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HES/2023/070
Beschluss:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hesel in der Sitzung am 01.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 8.260.400,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 8.360.200,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.074.900,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.167.900,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.167.000,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 4.714.200,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.500.000,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 129.400,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 11.741.900,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 13.011.500,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.500.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 342.000,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 800.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v. H.
2. Gewerbesteuer 450 v. H.
§ 6
Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Hesel, 02.06.2023
Gemeinde Hesel
Der Bürgermeister
Joachim Duin
Gemeindedirektor