Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Haushaltssatzung der Gemeinde Neukamperfehn für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Neukamperfehn in der Sitzung am 22.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                      2.333.100,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                          2.555.700,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                              1.781.500,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                             2.378.500,00 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                     790.400,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                2.512.500,00 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                             1.722.100,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                               239.300,00 Euro

festgesetzt.

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      4.294.000,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     5.130.300,00 Euro

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.722.100,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             560 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       560 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                            380 v. H.

§ 6

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

Neukamperfehn, 23.03.2023

           

Gemeinde Neukamperfehn

Der Bürgermeister

Joachim Brahms