Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Billigung der Abrechnung der Notunterkünfte 2022

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel billigt die Abrechnung 2022 für das Produkt 31501 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 10.02.2023 mit dem Gebührendefizit von 67.026,12 Euro.

 

  1. Billigung der Gebührenkalkulation für die Notunterkünfte 2023

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel billigt die Gebührenkalkulation 2023 für das Produkt 31501 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 13.02.2023 zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Notunterkünfte mit dem kalkulierten Gebührensatz von 13,52 EUR/qm und die Empfehlung zur Anpassung des Gebührensatzes.

 

  1. Satzung zur 6. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel beschließt die Satzung zur 6. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung.

 

Satzung zur 6. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel

über die Gebühren für die Benutzung der Notunterkünfte

(Notunterkunftsgebührensatzung)

 

 

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588) und der §§ 1, 2 und 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetze in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S 121), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589) in seiner Sitzung am 21.03.2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5
Gebührensatz

Die Benutzungsgebühr beträgt

ab dem 01. August 2017                       7,39 Euro

ab dem 01. April 2018                         11,98 Euro

ab dem 01. April 2019                         11,58 Euro

ab dem 01. April 2020                         11,69 Euro

ab dem 01. April 2021                         11,02 Euro

ab dem 01. April 2022                         12,54 Euro

ab dem 01. April 2023                         13,52 Euro

monatlich je qm Nutzfläche.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.04.2023 in Kraft.

 

Hesel, 22.03.2023

 

Samtgemeinde Hesel

Der Samtgemeindebürgermeister

Uwe Themann