Sitzung: 28.02.2023 XII/SG-A Fi/06
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG/2023/163
Beschluss:
- Billigung der Abrechnung der
Notunterkünfte 2022
Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel
billigt die Abrechnung 2022 für das Produkt 31501 „Soziale Einrichtungen für
Wohnungslose“ vom 10.02.2023 mit dem Gebührendefizit von 67.026,12 Euro.
- Billigung der Gebührenkalkulation für die
Notunterkünfte 2023
Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel
billigt die Gebührenkalkulation 2023 für das Produkt 31501 „Soziale
Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 13.02.2023 zur Ermittlung der
Benutzungsgebühr für die Notunterkünfte mit dem kalkulierten Gebührensatz von
13,52 EUR/qm und die Empfehlung zur Anpassung des Gebührensatzes.
- Satzung zur 6. Änderung der
Notunterkunftsgebührensatzung
Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel
beschließt die Satzung zur 6. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung.
Satzung
zur 6. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel
über
die Gebühren für die Benutzung der Notunterkünfte
(Notunterkunftsgebührensatzung)
Der Samtgemeinderat der
Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588) und der §§
1, 2 und 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetze in der Fassung vom 20.04.2017
(Nds. GVBl. S 121), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.09.2022 (Nds.
GVBl. S. 589) in seiner Sitzung am 21.03.2023 folgende Satzung beschlossen:
Artikel
1
§ 5 erhält folgende
Fassung:
§ 5
Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr
beträgt
ab
dem 01. August 2017 7,39
Euro
ab
dem 01. April 2018 11,98
Euro
ab
dem 01. April 2019 11,58
Euro
ab
dem 01. April 2020 11,69
Euro
ab
dem 01. April 2021 11,02
Euro
ab
dem 01. April 2022 12,54
Euro
ab
dem 01. April 2023 13,52
Euro
monatlich
je qm Nutzfläche.
Artikel
2
Diese Satzung tritt am
01.04.2023 in Kraft.
Hesel, 22.03.2023
Samtgemeinde Hesel
Der Samtgemeindebürgermeister
Uwe Themann