Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Für die Flurstücke Gemeinde; Schwerinsdorf, Gemarkung: Schwerinsdorf, Flur 5, Flurstücksnummer: 42/9, 42/11 und 89/4 (teilweise) und 42/7 ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan Nr. SC 03 „Wohngebiet südlich Oldendorfer Straße II“ aufstellen und bedarfsgerecht Wohnbebauung festzusetzen.

 

 

Sitzungsverlauf:

Es erfolgte eine ausführliche Erläuterung des Sachverhaltes durch den Gemeindedirektor und den Bürgermeister. Es wird berichtet, dass nach Vorlagenerstellung telefonische Rücksprache mit dem Planungsamt des Landkreises Leer Rücksprache gehalten wurde. Von dort wurde empfohlen, den Beschlussvorschlag wie folgt anzupassen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird inhaltlich erweitert.

 

Nach umfassender Aussprache ergeht einstimmig (8 Ja-Stimmen) folgender Beschluss:

 

 

Beschluss:

Es wird ein beschleunigtes Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach      § 13 b BauGB durchgeführt.