Sitzung: 15.11.2022 XII/FIR-Rat/05
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 4
Vorlage: FIR/2022/032
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Firrel für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Firrel in der Sitzung am 15.11.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.108.600,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 1.726.000,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 568.000,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.033.800,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.558.900,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.992.400,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.617.900,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 905.600,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 17.300,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.931.800,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.194.100,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 905.600 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 6
Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Firrel, 16.11.2022
Gemeinde Firrel
Der Bürgermeister
Johannes Poppen