Sitzung: 02.11.2022 XII/HOL-Rat/04
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HOL/2022/011
Beschluss:
Hauptsatzung
der Gemeinde Holtland
Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2022 (Nds. GVBl. S. 191) hat der Rat der Gemeinde Holtland in seiner Sitzung am 02.11.2022 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung vom 27.03.2019 beschlossen:
Artikel 1
§ 6 erhält folgende
Fassung:
§ 6
Verkündungen und Bekanntmachungen
(1) Satzungen und Verordnungen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Internet unter der Adresse https://amtsblatt.hesel.de im elektronischen „Amtsblatt für die Samtgemeinde Hesel“ verkündet.
(2) Ortsübliche und sonstige Bekanntmachungen werden im Internet unter der Adresse https://bekanntmachung.hesel.de veröffentlicht.
(3) Die ortsüblichen Bekanntmachungen der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Auslegung von Entwürfen gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden in der „Ostfriesen-Zeitung“ bekannt gemacht; sie gelten als am Tage der Ausgabe der „Ostfriesen-Zeitung“ als bewirkt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung des § 6 tritt zum 17.11.2022 in Kraft.
Hesel, den 03.11.2022
Gemeinde Holtland
Der Bürgermeister
Erwin Burlager