Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Haushaltssatzung der Samtgemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Hesel in der Sitzung am 12.10.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                    14.610.600,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                       15.476.900,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                            13.980.200,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                           14.225.600,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                                0,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                5.165.500,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                             3.700.000,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                               250.200,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                    17.680.200,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                   19.641.300,00 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.700.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraftmesszahlen) für das Haushaltsjahr 2023 auf 77,33 v.H. festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

 

Hesel, den 13.10.2022

           

 

Samtgemeinde Hesel

Der Samtgemeindebürgermeister

Uwe Themann