Sitzung: 06.10.2022 XII/SG-A Fi/03
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG/2022/070
Beschluss:
Haushaltssatzung der Samtgemeinde Hesel für
das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Hesel in der Sitzung am 12.10.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 14.579.800,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 15.442.700,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.949.400,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 14.191.400,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 5.165.500,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 3.700.000,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 250.200,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 17.649.400,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 19.607.100,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.700.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraftmesszahlen) für das Haushaltsjahr 2023 auf 77,33 v.H. festgesetzt.
§ 6
Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Hesel, den 13.10.2022
Samtgemeinde Hesel
Der Samtgemeindebürgermeister
Uwe Themann