Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Im Ergebnis- und Finanzplan des Teilhaushaltes 2 wird außerplanmäßig ein Betrag von 29.600 Euro als Haushaltsermächtigung für die Aufwendungen bzw. Auszahlungen gem. § 117 Abs. 1 NKomVG in 2021 bereitgestellt. Die Deckung in Höhe von 22.160,95 Euro erfolgt durch die Förderung seitens des Deutschen Verbands für Archäologie e. V. sowie durch

Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen der Gewerbesteuer im Bereich Steuern und ähnlichen Abgaben im Teilhaushalt Z.