Sitzung: 24.03.2022 XII/HES-Rat/02
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HES/2022/008
Beschluss:
Der beitragsfähige Aufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Teileinrichtung Fahrbahn der Verkehrsanlage „Im Brink“ in Hesel wird gemäß § 6 Abs. 2 und 4 NKAG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Ziffer 3 der Verkehrsanlagenbeitragssatzung im Wege der Aufwandsspaltung ermittelt.