Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der beitragsfähige Aufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Teileinrichtung Fahrbahn der Verkehrsanlage „Im Brink“ in Hesel wird gemäß § 6 Abs. 2 und 4 NKAG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Ziffer 3 der Verkehrsanlagenbeitragssatzung im Wege der Aufwandsspaltung ermittelt.