Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Samtgemeinde nimmt die Zuwendung, die im Zeitraum vom 19.08.2021 bis 26.10.2021 entgegengenommen wurde, gem. § 111 Abs. 7 NKomVG an.