Beschluss:

1.         Billigung der Abrechnung der Notunterkünfte 2021

Der Rat der Samtgemeinde Hesel billigt die Abrechnung der Notunterkünfte für das Produkt 31501 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 10.02.2022 mit dem Gebührendefizit von 17.764,59 Euro.

2.         Billigung der Gebührenkalkulation für die Notunterkünfte 2022

Der Rat der Samtgemeinde Hesel billigt die Gebührenkalkulation der Notunterkünfte für das Produkt 31501 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 10.02.2022 zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Notunterkünfte mit dem kalkulierten Gebührensatz von 12,54 EUR/qm und die Empfehlung zur Anpassung des Gebührensatzes.

3.         Satzung zur 5. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung

Der Rat der Samtgemeinde Hesel beschließt die Satzung zur 5. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung

Satzung zur 5. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel

über die Gebühren für die Benutzung der Notunterkünfte

(Notunterkunftsgebührensatzung)

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07.12.2021 (Nds. GVBl. S. 830) und der §§ 1, 2 und 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetze in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S 121), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700) in seiner Sitzung am 15.03.2022 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5
Gebührensatz

Die Benutzungsgebühr beträgt

ab dem 01. August 2017               7,39 Euro

ab dem 01. April 2018                 11,98 Euro

ab dem 01. April 2019                 11,58 Euro

ab dem 01. April 2020                 11,69 Euro

ab dem 01. April 2021                 11,02 Euro

ab dem 01. April 2022                 12,54 Euro

monatlich je qm Nutzfläche.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.

Hesel, 16.03.2022

Samtgemeinde Hesel

Der Samtgemeindebürgermeister

Uwe Themann