Sitzung: 24.02.2022 XII/SG-A Fi/01
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: SG/2022/007
Beschluss:
1. Billigung der Abrechnung der Notunterkünfte 2021
Der Rat der Samtgemeinde Hesel billigt die Abrechnung der Notunterkünfte für das Produkt 31501 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 10.02.2022 mit dem Gebührendefizit von 17.764,59 Euro.
2. Billigung der Gebührenkalkulation für die Notunterkünfte 2022
Der Rat der Samtgemeinde Hesel billigt die Gebührenkalkulation der Notunterkünfte für das Produkt 31501 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 10.02.2022 zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Notunterkünfte mit dem kalkulierten Gebührensatz von 12,54 EUR/qm und die Empfehlung zur Anpassung des Gebührensatzes.
3. Satzung zur 5. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung
Der Rat der Samtgemeinde Hesel beschließt die Satzung zur 5. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung
Satzung zur 5. Änderung der Satzung der Samtgemeinde Hesel
über die Gebühren für die Benutzung der Notunterkünfte
(Notunterkunftsgebührensatzung)
Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07.12.2021 (Nds. GVBl. S. 830) und der §§ 1, 2 und 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetze in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S 121), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700) in seiner Sitzung am 15.03.2022 folgende Satzung beschlossen:
Artikel
1
§ 5 erhält folgende Fassung:
§ 5
Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt
ab dem 01. August 2017 7,39 Euro
ab dem 01. April 2018 11,98 Euro
ab dem 01. April 2019 11,58 Euro
ab dem 01. April 2020 11,69 Euro
ab dem 01. April 2021 11,02 Euro
ab dem 01. April 2022 12,54 Euro
monatlich je qm Nutzfläche.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.
Hesel, 16.03.2022
Samtgemeinde Hesel
Der Samtgemeindebürgermeister
Uwe Themann