Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Haushaltssatzung der Gemeinde Firrel für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Firrel in der Sitzung am 02.02.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                         984.600,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                          1.249.600,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                 959.800,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                             1.106.000,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                                0,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                   325.100,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                195.000,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                 12.300,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      1.154.800,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     1.443.400,00 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 195.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             440 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       440 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                            440 v. H.

 

§ 6

 

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

Firrel, 03.02.2022

           

 

Gemeinde Firrel

Der Bürgermeister

Johannes Poppen