Sitzung: 02.02.2022 XII/FIR-Rat/21
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: FIR/2022/001
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Firrel für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Firrel in der Sitzung am 02.02.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 984.600,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 1.249.600,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 959.800,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.106.000,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 325.100,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 195.000,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 12.300,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 1.154.800,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 1.443.400,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 195.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 6
Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Firrel, 03.02.2022
Gemeinde Firrel
Der Bürgermeister
Johannes Poppen