Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Zu den während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken werden die in der rechten Spalte (Abwägungsvorschläge) der Zusammenfassung vom 15.11.2021 dargestellten Abwägungsentscheidungen getroffen.

 

  1. Landkreis Leer vom 25.10.2021

 

Die Samtgemeinde Hesel plant die 56. Änderung des Flächennutzungsplans, um die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbegebietes südlich der Westergaste, nördlich des Dorfweges und östlich der Leeraner Straße (B 436) in der Gemeinde Brinkum zu schaffen. Die Aufstellung des B-Plans Nr. BR 02, durch den das Planungsziel weiter konkretisiert werden wird, durch die Gemeinde Brinkum erfolgt im Parallelverfahren.

 

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch hat die Gemeinde bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Zu der o. a. Bauleitplanung nehme ich daher - ohne dem von Ihnen vorzunehmenden Abwägungsprozess vorzugreifen - für die einzelnen von mir zu vertretenden Fachbereiche wie folgt Stellung:

 

Aus raumordnungsrechtlicher und planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die vorgelegte Planung keine Bedenken. Meine im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die nun vorgelegten Planunterlagen aufgenommen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Auch aus naturschutzfachlicher, immissionsschutzrechtlicher, wasserwirtschaftlicher sowie abfall- und bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die vorgelegte Entwurfs-Planung keine Bedenken.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 14.10.2021

 

Nach unserer Kenntnis befinden sich im näheren Umfeld des Plangebietes keine aktiven landwirtschaftlichen Betriebe.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Allerdings grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen unmittelbar an das Plangebiet. Auf diese Flächen wird voraussichtlich mehrmals pro Jahr Wirtschaftsdünger (Gülle, Festmist, Jauche) ausgebracht; eine gewisse zeitweilige Geruchsbelästigung im Plangebiet ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen.

Weiterhin muss die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Erreichbarkeit der benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen mit landwirtschaftlichen Maschinen und Gerätschaften auch gewährleistet bleiben.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Diese sind bereits inhaltlich Bestandteil der Begründung.

Für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind ausschließlich Kompensationsmaßnahmen von Interesse, die in einem unmittelbaren landwirtschaftlichen Zusammenhang stehen, z. B. Extensivierung von bisher intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen, so wie es hier in Ihrer Begründung teilweise geplant wird. U. E. ist eine geeignete Beweissicherung mit regelmäßiger Berichtsführung (Monitoring) anzustreben. Wir bitten dieses für ein Gelingen der Kompensation mit in Betracht zu ziehen.

Der Hinweis wurde bereits beachtet. Im Umweltbericht wird in Kapitel 5. darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. BR 02 “Westergaste“ bzw. der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes festgelegten Kompensationsmaßnahmen im Rahmen eines Monitorings zu den Kompensationsflächen der Gemeinde Brinkum regelmäßig kontrolliert werden.

Im Übrigen bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben.

 

 

  1. EWE Netz GmbH vom 23.09.2021

 

Die Aufstellung oder Veränderung von Leitplanungen kollidiert in der Regel nicht mit unserem Interesse an einer Bestandswahrung für unsere Leitungen und Anlagen. Sollte sich hieraus im nachgelagerten Prozess die Notwendigkeit einer Anpassung unserer Anlagen, wie z.B. Änderungen, Beseitigung, Neuherstellung der Anlagen an anderem Ort (Versetzung) oder anderer Betriebsarbeiten ergeben, sollen dafür die gesetzlichen Vorgaben, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Planungsgrundsätze der EWE NETZ GmbH gelten. Gleiches gilt auch für die Neuherstellung, z.B. Bereitstellung eines Stationsstellplatzes. Die Kosten der Anpassungen bzw. Betriebsarbeiten sind von dem Vorhabenträger vollständig zu tragen und der EWE NETZ GmbH zu erstatten, es sei denn der Vorhabenträger und die EWE NETZ GmbH haben eine anderslautende Kostentragung vertraglich geregelt.

 

Die EWE NETZ GmbH hat keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorzubringen.

 

Wir bitten Sie, uns auch in die weiteren Planungen einzubeziehen und uns frühzeitig zu beteiligen.

 

Unsere Netze werden täglich weiterentwickelt und verändern sich dabei. Dies kann im betreffenden Planbereich über die Laufzeit Ihres Verfahrens/Vorhabens zu Veränderungen im zu berücksichtigenden Leitungs- und Anlagenbestand führen. Wir freuen uns Ihnen eine stets aktuelle Anlagenauskunft über unser modernes Verfahren der Planauskunft zur Verfügung stellen zu können - damit es nicht zu Entscheidungen auf Grundlage veralteten Planwerkes kommt. Bitte informieren Sie sich deshalb gern jederzeit über die genaue Art und Lage unserer zu berücksichtigenden Anlagen über unsere Internetseite: https://www.ewe- netz.de/geschaeftskunden/service/leitungsplaene-abr Haben Sie weitere Fragen? Sie erreichen Ihren Ansprechpartner Claudia Vahl unter der folgen- den Rufnummer: 0441 4808-4808.ufen.

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. GASCADE Gastransport GmbH vom 05.10.2021

 

Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG.

 

Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen zu Leitungsauskünften zukünftig direkt an das kostenfreie BIL- Onlineportal unter: https://portal.bil-leitunqsauskunft.de.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH vom 08.10.2021

 

Nach eingehender Prüfung teilt die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH mit, dass Erdgastransportleitungen, Kabel und Stationen der von Gasunie Deutschland vertretenen Unternehmen von dem Planungsvorhaben nicht betroffen sind.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Wichtiger Hinweis in eigener Sache:

Bitte stellen Sie zukünftig an die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH gerichtete Plananfragen möglichst nur noch über das webbasierte Auskunftsportal BIL ein

-> www.bil-leitungsauskunft.de.

 

BIL ist das erste bundesweite Informationssystem zur Leitungsrecherche. Webbasiert und auf einem völlig digitalen Prozess erhalten Sie durch wenige Klicks für Sie kostenlos und transparent Informationen zu Leitungsverläufen von derzeit mehr als 55 Betreibern, die fast alle Fern- und Transportleitungen im gesamten Bundesgebiet vertreten. BIL wurde von der Gas-, Öl- und Chemieindustrie gegründet und verfolgt keine kommerziellen Interessen. Einzig und allein die Steigerung der Sicherheit der erdverlegten Anlagen ist das gemeinsam erklärte Ziel von BIL. Zur Information erhalten Sie im Anhang einen Flyer, aus dem Sie weitere Informationen zu BIL entnehmen können. Helfen Sie uns das webbasierte Informationsangebot zu Leitungsverläufen weiter zu verbessern, indem Sie das Portal nutzen und somit zu einer höheren Akzeptanz bei- tragen, sodass sich zukünftig möglichst viele Betreiber erdverlegter Anlagen durch BIL vertreten lassen.

 

Ein Informationsblatt zur Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter www.gasunie.de/downloads -> Filter Datenschutz.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. PLEdoc GmbH vom 27.09.2021

 

Wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen werden:

 

           Open Grid Europe GmbH, Essen

           Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen

           Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg

           Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen

           Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen

           Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund

           Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen

           GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH)

 

Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht.

 

Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. LGLN (Kampfmittelbeseitigungsdienst) vom 30.09.2021

 

 

Sie haben das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Hameln-Hannover  Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)) als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Meine Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte der zweiten Seite; diese Stellungnahme ergeht kostenfrei.

Sofern in meinen anliegenden Ausführungen eine weitere Gefahrenerforschung empfohlen wird, mache ich darauf aufmerksam, dass die Gemeinden als Behörden der Gefahrenabwehr auch für die Maßnahmen der Gefahrenerforschung zuständig sind.

Eine Maßnahme der Gefahrenerforschung kann eine historische Erkundung sein, bei der alliierte Kriegsluftbilder für die Ermittlung von Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition ausgewertet werden (Luftbildauswertung). Der KBD hat nicht die Aufgabe, alliierte Luftbilder zu Zwecken der

Bauleitplanung oder des Bauordnungsrechts kostenfrei auszuwerten. Die Luftbildauswertung ist vielmehr gem. § 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) auch für Behörden kostenpflichtig.

Die Bearbeitungszeit für Luftbildauswertungen beträgt derzeit beim KBD ca. 16 Wochen ab Antragstellung. Da diese Zeitspanne zwischen Erteilung einer Baugenehmigung und dem Baubeginn erfahrungsgemäß nicht verfügbar ist, empfehlen wir den Kommunen eine rechtzeitige Antragstellung.

Sofern eine solche kostenpflichtige Luftbildauswertung durchgeführt werden soll, bitte ich um entsprechende schriftliche Auftragserteilung unter Verwendung des Antragsformulars und der Rahmenbedingungen, die Sie über folgenden Link abrufen können:

http://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/kampfmittelbeseitigung/luftbildauswertung/kampfmittelbeseitigungsdienst-niedersachsen-163427.html

 

Stellungnahme zum öffentlichen Belang: Kampfmittelbeseitigung

Betreff: Dreibergen, 56. Änd. FNP "Brinkum - Westergaste"

Antragsteller: Samtgemeinde Hesel

Für  die  Planfläche  liegen  dem  Kampfmittelbeseitigungsdienst   Niedersachsen  die  folgenden Erkenntnisse vor (siehe beigefügte Kartenunterlage): Empfehlung: Luftbildauswertung

 

Fläche A:

Luftbilder: Die derzeit vorliegenden Luftbilder wurden nicht vollständig ausgewertet. Luftbildauswertung: Es wurde keine Luftbildauswertung durchgeführt.

Sondierung: Es wurde keine Sondierung durchgeführt. Räumung: Die Fläche wurde nicht geräumt.

Belastung: Es besteht der allgemeine Verdacht auf Kampfmittel.

 

In der vorstehenden Empfehlung sind die Erkenntnisse aus der Zeit vor der Einführung des Kampfmittelinformationssystems Niedersachsen (KISNi), dem 11.06.2018, nicht eingeflossen, da sie nicht dem Qualitätsstand von KISNi entsprechen. Sie können natürlich trotzdem von den Kommunen in eigener Zuständigkeit berücksichtigt werden.

 

Bitte senden Sie uns, nach Übernahme unserer Stellungnahme, zur Arbeitserleichterung keine weiteren Schreiben in dieser Angelegenheit zu.

 

Die Gemeinde Brinkum hat eine historische Recherche in Form der Befragung ortsansässiger

Bevölkerung durchgeführt. Demnach gibt es keine Hinweise auf Bombenabwürfe oder Munitionsreste aus der Zeit des 2. Weltkrieges im Plangebiet. Vor diesem Hintergrund verzichtet die Gemeinde Brinkum auf die empfohlene Kampfmittelerkundung mittels Luftbildauswertung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte senden Sie uns, nach Übernahme unserer Stellungnahme, zur Arbeitserleichterung keine weiteren Schreiben in dieser Angelegenheit zu.

Dem Wunsch, nicht weiter am Beteiligungsverfahren beteiligt zu werden, wird entsprochen.

 

  1. Bunde-Etzel-Pipelinegesellschaft mbH & Co. KG vom 23.09.2021

 

Nach Prüfung Ihrer Planungsunterlagen vom 22. September 2021 teilen wir Ihnen mit, dass unsere Speicheranbindungsleitung (Bunde-Etzel) von dem Bauleitplanverfahren nicht betroffen ist.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. LGLN (Katasteramt Leer) vom 12.10.2021

 

Zu dem Entwurf der o.g. Änderung des F-Planes wird wie folgt Stellung genommen: Gegen die Planungen bestehen keine Bedenken.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. NLWKN vom 29.09.2021

 

Stellungnahme des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD)

gemäß § 29(3) NWG (RdErl. d. MU v. 06.03.2018 - 23-62018 Nds. MBI. Nr. 10/2018):

Gegen die oben genannte Planung bestehen keine Bedenken, da wesentliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt nicht erwartet werden, wenn folgende Punkte, wie bereits in unserer Stellungnahme vom 21.08.2020 erwähnt, beachtet werden:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

-   Die geplante Fläche liegt innerhalb des festgesetzten Wasserschutzgebietes Zone III B des Wasserwerkes Leer-Heisfelde. Die WSG-VO ist zu beachten.

Der Hinweis wurde bereits beachtet.

 

Stellungnahme als TÖB:

Anlagen und Gewässer des NLWKN (Bst. Aurich) im GB I (Landeseigene Gewässer) und GB III (GLD) sind durch die Planungen nicht nachteilig betroffen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Tennet TSO GmbH vom 24.09.2021

 

Das im Betreff genannte Vorhaben berührt keine von uns wahrzunehmenden Belange. Es ist keine Planung von uns eingeleitet oder beabsichtigt. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand bitten wir Sie, uns an diesem Verfahren nicht weiter zu beteiligen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Wunsch im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt zu werden, wird entsprochen.

 

  1. Gastransport Nord GmbH vom 27.09.2021

 

Vielen Dank für die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen.

 

Nach unserer Prüfung befinden sich in diesem Bereich keine Erdgas Hochdruckleitung der Gastransport Nord GmbH.

Weiterhin haben wir keine Anregungen und Bedenken.

 

 

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der Nichtbetroffenheit bitten wir für dieses laufende Verfahren aus der Beteiligung genommen zu werden.

 

Erfolgt die Nichtbetroffenheitsfestellung bereits bei der „frühzeitigen Ausschreibung Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 (1) oder § 13, bitten wir für weitere Anschreiben dieses Verfahrens, z.

B. die „öffentliche Ausschreibung“ nach § 4 (2), aus der Beteiligung genommen zu werden.

Dem Wunsch im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt zu werden, wird entsprochen.

Bitte nutzen Sie zukünftig gerne unser Postfach Netzauskunft@gtg-nord.de für weitere Anfragen und informieren Sie Ihre Kollegen über die Möglichkeit.

Eine Eingangsbestätigung der GTG Nord zeigt Ihnen den Empfang an.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Entwässerungsverband Oldersum/Ostfriesland vom 05.10.2021

 

Seitens des Entwässerungsverbandes Oldersum / Ostfriesland werden keine weiteren Anregungen oder Bedenken zum Vorhaben vorgetragen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden vom 04.10.2021

 

Bedenken gegen die F-Planänderung bestehen hinsichtlich der in diesem Verfahren zu vertretenden Belange des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Emden nicht.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Um Übersendung einer Nebenausfertigung der Planunterlagen nach Abschluss des Verfahrens wird gebeten.

Dem Wunsch nach Übersendung einer Nebenausfertigung der Planunterlagen wird entsprochen.

 

  1. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 23.09.2021

 

Durch die oben genannte und in den Unterlagen näher beschriebene Planung werden Belange der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt.

 

Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Planung seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vom 25.10.2021

 

Durch die vorgelegte Planung wird der Aufgabenbereich des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) als Träger öffentlicher Belange im Hinblick auf den Schutz ziviler Flugsicherungseinrichtungen gemäß § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht berührt.

 

Es bestehen gegen den vorgelegten Planungsstand keine Einwände.

 

Diese Beurteilung beruht auf den nach § 18a Abs. 1a, Satz 2 LuftVG angemeldeten Anlagenstandorten und -schutzbereichen der Flugsicherungsanlagen mit heutigem Stand (Oktober 2021).

 

Hinweise:

Um dem gesetzlich geforderten Schutz der Flugsicherungseinrichtungen Rechnung zu tragen, melden die Flugsicherungsorganisationen gemäß § 18a Abs. 1a, Satz 2 Luftverkehrsgesetz meiner Behörde diejenigen Bereiche um Flugsicherungseinrichtungen, in denen  Störungen durch Bauwerke zu erwarten sind. Diese Bereiche werden allgemein als "Anlagenschutzbereiche" bezeichnet.

 

Die Dimensionierung der Anlagenschutzbereiche erfolgt gemäß § 18a Luftverkehrsgesetz durch die Flugsicherungsorganisation und orientiert sich an den Empfehlungen des ICAO EUR DOC015. Aufgrund von Vorbebauung oder betrieblicher Erfordernisse kann der angemeldete Schutzbereich im Einzelfall von dieser Empfehlung abweichen.

 

Meine Behörde stellt auf ihrer Webseite eine zweidimensionale Karte der Anlagenschutzbereiche und eine 3D-Vorprüfungsanwendung bereit. Mit diesen kann jeder Interessierte prüfen, ob ein Bauwerk oder Gebiet im Anlagenschutzbereich einer Flugsicherungseinrichtung liegt. Sie erreichen die Anwendungen über unsere Webseite unter www.baf.bund.de.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 27.10.2021

 

In Bezug auf die durch das LBEG vertretenen Belange geben wir zum o.g. Vorhaben folgende Hinweise:

 

Nachbergbau

Nachbergbau Themengebiet Historische Bergrechtsgebiete

Mit dem Inkrafttreten des Bundesberggesetzes am 01. Januar 1982 wurden die, durch die vielen historischen Herrschaftsgebiete definierten, Bergrechte vereinheitlicht. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erlaubt das Bundesberggesetz die Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge aus diesen ehemaligen Bergrechten. Daher erfolgt in dieser Stellungnahme der Hinweis auf das historische Bergrechtsgebiet mit Angabe der Rechte, die in diesen Gebieten auftreten können. Diese Rechte sind in Grundeigentümerrechte oder nicht Grundeigentümer- rechte unterteilt. Die Grundeigentümerrechte sind entsprechend den für Grundstücke geltenden Vorschriften in Grundbüchern zu führen. Weitere Rechte und Verträge, bei denen es sich nicht um Grundeigentümerrechte handelt, sind, sofern vorhanden, in dieser Stellungnahme als auf- rechterhaltene Rechte nach §149 ff. Bundesberggesetz angegeben.

 

Historisches Bergrechtsgebiete

Preußisches Allgemeines Berggesetz, Königreich Hannover:

Das Verfahrensgebiet liegt nach den hier vorliegenden Unterlagen im Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover. In diesem Gebiet können Grundeigentümerrechte wie Erdölaltverträge, Erdgasverträge und Salzabbaugerechtigkeiten vorliegen.

Die Grundeigentümerrechte auf Salz (Salzabbaugerechtigkeiten) werden von den Amtsgerichten (Grundbuchämtern) im Grundbuch oder im Salzgrundbuch geführt. Die für das Verfahrens- gebiet möglicherweise notwendigen Angaben sind bei den zuständigen Amtsgerichten zu erfragen.

 

Nachbergbau Themengebiet Alte Rechte

Die laut unseren Unterlagen in dem Verfahrensgebiet liegenden aufrechterhaltenen Rechte (§149 ff. Bundesberggesetz) sind in dieser Stellungnahme unten folgend aufgeführt. Die Geometrien können bei Bedarf digital zur Verfügung gestellt werden. Bei Fragen zu diesen Daten und  auch  zur  Anforderung  der  Geometrien  wenden  Sie  sich  bitte  direkt  an  markscheide- rei@lbeg.niedersachsen.de.

 

Berechtigungsart   Berechtigungsname   Rechtsinhaber            Gemarkung

Erdölaltverträge       E 0126 Meppen            Wintershall DEA Deutschland GmbH   Brinkum

 

Wir bitten Sie, das genannte Unternehmen, die Wintershall DEA Deutschland GmbH, Schülinger Straße 21, 27299 Langwedel, am Verfahren zu beteiligen.

 

Nachbergbau Themengebiet Bergbauberechtigungen

Den aktuellen Stand zu vorhandenen Bergbauberechtigungen und weitere Themen können Sie dem NIBIS Kartenserver entnehmen: NIBIS Kartenserver.

 

Nachbergbau Themengebiet Grubenumrisse Altbergbau

Laut den hier vorliegenden Unterlagen liegt das genannte Verfahrensgebiet nicht im Bereich von historischem Bergbau.

 

Hinweise

Sofern im Zuge des o.g. Vorhabens Baumaßnahmen erfolgen, verweisen wir für Hinweise und Informationen zu den Baugrundverhältnissen am Standort auf den NIBIS-Kartenserver. Die Hinweise zum Baugrund bzw. den Baugrundverhältnissen ersetzen keine geotechnische Erkundung und Untersuchung des Baugrundes bzw. einen geotechnischen Bericht. Geotechnische Baugrunderkundungen/-untersuchungen sowie die Erstellung des geotechnischen Berichts sollten gemäß der DIN EN 1997-1 und -2 in Verbindung mit der DIN 4020 in den jeweils gültigen Fassungen erfolgen.

In Bezug auf die durch das LBEG vertretenen Belange haben wir keine weiteren Hinweise oder Anregungen.

 

Die vorliegende Stellungnahme hat das Ziel, mögliche Konflikte gegenüber den raumplanerischen Belangen etc. ableiten und vorausschauend berücksichtigen zu können. Die Stellung- nahme wurde auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes erstellt. Die verfügbare Datengrundlage ist weder als parzellenscharf zu interpretieren noch erhebt sie Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stellungnahme ersetzt nicht etwaige nach weiteren Rechtsvorschriften und Normen erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen oder objektbezogene Untersuchungen.

Die bergbaurechtlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Gemäß der in der Stellung- nahme des LBEG für das Plangebiet genannten Grundeigentümerrechte der Wintershall DEA Deutschland GmbH, wurde die Wintershall DEA Deutschland GmbH mehrfach von der Samtgemeinde Hesel angeschrieben, mit der Bitte, eine Stellungnahme zu den Planungen abzugeben. Alle Anfragen blieben unbeantwortet.

 

Im Ergebnis wird daher davon ausgegangen, dass keine konkreten Pläne zur Gewinnung von Erdöl im Plangebiet vorliegen, die der Bauleitplanung entgegenstehen. Die Begründung zur 56. Flächennutzungsplanänderung wird inhaltlich um die bergbaurechtlichen Informationen ergänzt.

 

  1. ExxonMobil Production Deutschland GmbH vom 24.09.2021

 

Wir schreiben Ihnen im Auftrage der BEB Erdgas und Erdöl GmbH, der Mobil Erdgas-Erdöl GmbH (MEEG) und der Norddeutschen Erdgas-Aufbereitungs-Gesellschaft mbH (NEAG) und danken für die Beteiligung in o.g. Angelegenheit. Wir möchten Ihnen mitteilen, daß Anlagen oder Leitungen der oben genannten Gesellschaften von dem angefragten Vorhaben nicht betroffen sind.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.