Sitzung: 25.11.2021 XII/HES-Rat/01
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HES/2021/084
Beschluss:
- Der Bürgermeister hat für die Dauer der Wahlperiode nur folgende Aufgaben:
- Die repräsentative Vertretung der Gemeinde.
- Den Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss (sofern gebildet).
- Die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses (sofern gebildet) einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor.
- Die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherrn sowie die Belehrung über ihre Pflichten.
- Die übrigen Aufgaben werden Joachim Duin übertragen. Er führt die Bezeichnung Gemeindedirektor.
- Mit der allgemeinen Stellvertretung des Gemeindedirektors wird Andrea Nannen beauftragt. Sie führt die Bezeichnung stellvertretende Gemeindedirektorin.