Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister hat für die Dauer der Wahlperiode nur folgende Aufgaben:
    1. Die repräsentative Vertretung der Gemeinde.
    2. Den Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss (sofern gebildet).
    3. Die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses (sofern gebildet) einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor.
    4. Die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherrn sowie die Belehrung über ihre Pflichten.
  2. Die übrigen Aufgaben werden _______________________________________ übertragen. Sie / Er führt die Bezeichnung Gemeindedirektorin / Gemeindedirektor.
  3. Mit der allgemeinen Stellvertretung der Gemeindedirektorin / des Gemeindedirektors wird _______________________________________ beauftragt. Sie / Er führt die Bezeichnung stellvertretende Gemeindedirektorin / stellvertretender Gemeindedirektor.

 

alternativ

 

Mit der allgemeinen Stellvertretung in den Verwaltungsgeschäften wird _______________________________________ beauftragt. Sie / Er führt die Bezeichnung allgemeine Verwaltungsvertreterin / allgemeiner Verwaltungsvertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters.