Sitzung: 24.11.2021 XII/BRI-Rat/01
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BRI/2021/023
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister hat für die Dauer der Wahlperiode nur folgende Aufgaben:
- Die repräsentative Vertretung der Gemeinde.
- Den Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss (sofern gebildet).
- Die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses (sofern gebildet) einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor.
- Die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherrn sowie die Belehrung über ihre Pflichten.
- Die übrigen Aufgaben werden _______________________________________ übertragen. Sie / Er führt die Bezeichnung Gemeindedirektorin / Gemeindedirektor.
- Mit der allgemeinen Stellvertretung der Gemeindedirektorin / des Gemeindedirektors wird _______________________________________ beauftragt. Sie / Er führt die Bezeichnung stellvertretende Gemeindedirektorin / stellvertretender Gemeindedirektor.
alternativ
Mit der allgemeinen Stellvertretung in den Verwaltungsgeschäften wird _______________________________________ beauftragt. Sie / Er führt die Bezeichnung allgemeine Verwaltungsvertreterin / allgemeiner Verwaltungsvertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters.