Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird gem. § 81 Abs. 2 NKomVG durch zwei Stellvertreter bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
  2. Der Stellvertreter führen die Bezeichnung stellvertretende Bürgermeisterin / stellvertretender Bürgermeister.
  3. Als stellvertretende Bürgermeisterin / stellvertretender Bürgermeister werden das Ratsmitglied _______________________________________ und das Ratsmitglied _______________________________________ bestellt.

 

alternativ

 

  1. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird gem. § 81 Abs. 2 NKomVG durch zwei Stellvertreter bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
  2. Unter den Stellvertretern soll es eine Reiheifolge geben. Die Stellvertreter führen entsprechend die Bezeichnung erste stellvertretende Bürgermeisterin / erster stellvertretender Bürgermeister und zweite stellvertretende Bürgermeisterin / zweiter stellvertretender Bürgermeister.
  3. Als erste stellvertretende Bürgermeisterin / erster stellvertretender Bürgermeister wird das Ratsmitglied _____________________________ bestellt.
  1. Als zweite stellvertretende Bürgermeisterin / zweiter stellvertretender Bürgermeister wird das Ratsmitglied _____________________________ bestellt.