Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Der Bürgermeister hat für die Dauer der Wahlperiode nur folgende Aufgaben:
    1. Die repräsentative Vertretung der Gemeinde.
    2. Den Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss (sofern gebildet).
    3. Die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses (sofern gebildet) einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor.
    4. Die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherrn sowie die Belehrung über ihre Pflichten.
  2. Die übrigen Aufgaben werden Mathias Bontjer übertragen. Er führt die Bezeichnung  Gemeindedirektor.
  3. Mit der allgemeinen Stellvertretung des Gemeindedirektors wird Meinert Kramer beauftragt. Er führt die Bezeichnung stellvertretender Gemeindedirektor.