Sitzung: 23.11.2021 XII/SCH-Rat/01
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: SCH/2021/032
Beschluss:
- Der Bürgermeister hat für die Dauer der Wahlperiode nur folgende Aufgaben:
- Die repräsentative Vertretung der Gemeinde.
- Den Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss (sofern gebildet).
- Die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses (sofern gebildet) einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor.
- Die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherrn sowie die Belehrung über ihre Pflichten.
- Die übrigen Aufgaben werden Mathias Bontjer übertragen. Er führt die Bezeichnung Gemeindedirektor.
- Mit der allgemeinen Stellvertretung des Gemeindedirektors wird Meinert Kramer beauftragt. Er führt die Bezeichnung stellvertretender Gemeindedirektor.