Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird gem. § 81 Abs. 2 NKomVG durch zwei Stellvertreter bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
  2. Unter den Stellvertretern soll es eine Reiheifolge geben. Die Stellvertreter führen entsprechend die Bezeichnung erster stellvertretender Bürgermeister und zweiter stellvertretender Bürgermeister.
  3. Als erster stellvertretender Bürgermeister wird das Ratsmitglied Nico Rosch bestellt.
  1. Als zweiter stellvertretender Bürgermeister wird das Ratsmitglied Ingo Groß bestellt.