Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird gem. § 81 Abs. 2 NKomVG durch zwei Stellvertreter bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
  2. Unter den Stellvertretern soll es eine Reihenfolge geben. Die Stellvertreter führen entsprechend die Bezeichnung erste stellvertretende Bürgermeisterin / erster stellvertretender Bürgermeister und zweite stellvertretende Bürgermeisterin / zweiter stellvertretender Bürgermeister.
  3. Als erster stellvertretender Bürgermeister wird der Beigeordnete Herbert Buß bestellt.
  1. Als zweiter stellvertretender Bürgermeister wird der Beigeordnete Niko Fecht bestellt.