Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird gem. § 81 Abs. 2 NKomVG durch einen Stellvertreter bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten und die allgemeine Stellvertretung in den Verwaltungsgeschäften.
  2. Der Stellvertreter führt die Bezeichnung stellvertretender Bürgermeister.
  3. Als stellvertretender Bürgermeister wird das Ratsmitglied André Keiser bestellt.