Sitzung: 28.10.2021 XI/GR BRI/28
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BRI/2021/012
Beschlussvorschlag:
Die nachstehend aufgeführten Straßen sowie der Fuß-und Radweg werden dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes gewidmet.
Für den Fuß-und Radweg erfolgt eine Beschränkung der Widmung auf Fußgänger und Radfahrer.
Ansonsten sind keine Widmungsbeschränkungen vorgesehen.
1. Liddenweg (Nr. der
Straße: 3-56)
2. Coordes Kamp (Nr.
der Straße: 3-57)
3. Unter den Lidden
(Nr. der Straße: 3-58)
4. Fuß-und Radweg
zwischen den Straßen „Unter den Lidden“ und „Coordes Kamp“ (Nr. der Straße: 3-58a)