Beschlussvorschlag:

Die nachstehend aufgeführten Straßen sowie der Fuß-und Radweg werden dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes gewidmet.

Für den Fuß-und Radweg erfolgt eine Beschränkung der Widmung auf Fußgänger und Radfahrer.

Ansonsten sind keine Widmungsbeschränkungen vorgesehen.

 

1. Liddenweg (Nr. der Straße: 3-56)

2. Coordes Kamp (Nr. der Straße: 3-57)

3. Unter den Lidden (Nr. der Straße: 3-58)

4. Fuß-und Radweg zwischen den Straßen „Unter den Lidden“ und „Coordes Kamp“ (Nr. der Straße: 3-58a)