Sitzung: 22.11.2012 GR NKF/06
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Neukamperfehn für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Neukamperfehn in der Sitzung am 22.11.2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.009.500,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 1.084.800,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 999.400,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.045.000,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 4.000,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 999.400,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 1.049.000,00 Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 166.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H.
2. Gewerbesteuer 340 v. H.
Neukamperfehn, 23.11.2012 Gemeinde Neukamperfehn
Joachim Brahms
Bürgermeister