Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Beschluss:

  1. Es wird ein Schulausschuss gem. § 73 NKomVG in Verbindung mit § 110 NSchG gebildet.
  2. Die Zahl der Samtgemeinderatsmitglieder im Schulausschuss wird auf 7 festgelegt. Als weitere stimmberechtigte Samtgemeinderatsausschussmitglieder gehören dem Schulausschuss drei Lehrer- und drei Elternvertreter an.
  3. Die Sitzverteilung für den Schulausschuss erfolgt nach Abschluss des Verfahrens nach der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse vom 17.10.1996.