Sitzung: 04.11.2021 XII/SGR/01
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: SG/2021/134
Beschluss:
- Es wird ein Schulausschuss gem. § 73 NKomVG in Verbindung mit § 110 NSchG gebildet.
- Die Zahl der Samtgemeinderatsmitglieder im Schulausschuss wird auf 7 festgelegt. Als weitere stimmberechtigte Samtgemeinderatsausschussmitglieder gehören dem Schulausschuss drei Lehrer- und drei Elternvertreter an.
- Die Sitzverteilung für den Schulausschuss erfolgt nach Abschluss des Verfahrens nach der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse vom 17.10.1996.