Nachtrag: 16.07.2021 Nummer 1
Sitzung: 19.07.2021 XI/JSKS HES/06
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: HES/2021/024
Beschluss:
- Die Obergrenze für eine Förderung wird auf ein Defizit von max. 15.000 € begrenzt, d.h. die max. Fördersumme beträgt 7.500 €.
- Eine Antragstellung hat bis zum 30. November 2021 zu erfolgen.
- Bei der Antragstellung sind die Jahresabschlüsse 2018 – 2020 vorzulegen.