Nachtrag: 16.07.2021 Nummer 1

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschluss:

 

  1. Die Obergrenze für eine Förderung wird auf ein Defizit von max. 15.000 € begrenzt, d.h. die max. Fördersumme beträgt 7.500 €.
  2. Eine Antragstellung hat bis zum 30. November 2021 zu erfolgen.
  3. Bei der Antragstellung sind die Jahresabschlüsse 2018 – 2020 vorzulegen.