Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

Haushaltssatzung der Gemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hesel in der Sitzung am 22.07.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                      6.349.800,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                          6.756.700,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                              6.232.700,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                             6.060.500,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                       45.000,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                1.127.000,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                200.000,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                 43.000,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      6.477.700,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     7.230.500,00 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 207.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 800.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             440 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       440 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                            450 v. H.

 

 

§ 6

 

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

 

Hesel, 23.07.2021

           

 

Gemeinde Hesel

Der Bürgermeister

Uwe Themann

Gemeindedirektor