Sitzung: 22.07.2021 XI/GR HES/24
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: HES/2021/046
Beschluss:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Hesel für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hesel in der Sitzung am 22.07.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 6.349.800,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 6.756.700,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.232.700,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.060.500,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 45.000,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.127.000,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 200.000,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 43.000,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 6.477.700,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 7.230.500,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 207.000,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 800.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v. H.
2. Gewerbesteuer 450 v. H.
§ 6
Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Hesel, 23.07.2021
Gemeinde Hesel
Der Bürgermeister
Uwe Themann
Gemeindedirektor