Sitzung: 15.11.2012 GR FIR/07
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Firrel für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Firrel in der Sitzung am 15.11.2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 531.900,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 547.100,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 522.700,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 527.800,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 120.600,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 141.000,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 643.300,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 668.800,00 Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 87.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H.
2. Gewerbesteuer 340 v. H.
Firrel, 16.11.2012 Gemeinde Firrel
Johann Aleschus
Bürgermeister