Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Gemeinde Brinkum für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Brinkum in der Sitzung am 22.06.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                         632.300,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                             703.300,00 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                                0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf                                                                  0,00 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                 610.100,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                645.300,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                                0,00 Euro

2.4 der  Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                     38.800,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                           0,00 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                   3.000,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                         610.100,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                        687.100,00 Euro

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 44.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 80.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             420 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       420 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                            420 v. H.

 

§ 6

 

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

 

Brinkum, 23.06.2021

           

 

Gemeinde Brinkum

Der Bürgermeister

Bernhard Janssen