Sitzung: 17.06.2021 XI/GR HOL/12
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: HOL/2021/015
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Holtland für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Holtland in der Sitzung am 17.06.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.841.200,00 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 1.971.400,00
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 9.300,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.808.000,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.758.000,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 117.200,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 276.600,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 1.925.200,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2.034.600,00 Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 299.700,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.
2. Gewerbesteuer 420 v. H.
§ 6
Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne des § 12 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Holtland, 17.06.2021
Gemeinde Holtland
Der Gemeindedirektor
Uwe Themann