Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Im Ergebnisplan des Teilhaushaltes 1 wird überplanmäßig für die Personalaufwendungen 60.000 € als Haushaltsermächtigung gem. § 117 Abs. 1 NKomVG in 2020 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Aufwendungen für Straßenunterhaltung im Teilhaushalt 2. Im Finanzplan des Teilhaushaltes 1 wird überplanmäßig für die Personalauszahlungen 60.000 € als Haushaltsermächtigung gem. § 117 Abs. 1 NKomVG in 2020 bereitgestellt. Auch hier erfolgt die Deckung durch Minderauszahlungen im Bereich der Straßenunterhaltung.

Die Ermächtigungen werden mit dem Haushaltsplan 2021 für die Straßenunterhaltung erneut eingestellt.