Sitzung: 16.03.2021 XI/SGR/22
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SG/2021/023
Beschluss:
1.
Billigung der Abrechnung
der Notunterkünfte 2020
Der Rat der Samtgemeinde
Hesel billigt die Abrechnung der Notunterkünfte für das Produkt 31501 „Soziale
Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 15.02.2021 mit dem Gebührendefizit von
-4.614,70 Euro.
Sitzungsverlauf:
Einstimmig (23
Ja-Stimmen) ergeht folgender Beschluss
Beschluss:
2.
Billigung der
Gebührenkalkulation für die Notunterkünfte 2021
Der Rat der Samtgemeinde
Hesel billigt die Gebührenkalkulation der Notunterkünfte für die Kostenstelle
21301, den Kostenträger 31501 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ vom 16.02.2021
zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Notunterkünfte mit dem kalkulierten
Gebührensatz von 11,02 EUR/qm und die Empfehlung zur Anpassung des
Gebührensatzes.
Sitzungsverlauf:
Einstimmig (23
Ja-Stimmen) ergeht folgender Beschluss
Beschluss:
3.
Satzung zur 4. Änderung
der Notunterkunftsgebührensatzung
Der Rat der Samtgemeinde
Hesel beschließt die Satzung zur 4. Änderung der Notunterkunftsgebührensatzung
Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Samtgemeinde
Hesel
über die Gebühren für die Benutzung der Notunterkünfte
(Notunterkunftsgebührensatzung)
Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Hesel hat aufgrund der §§ 10, 58
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds.
GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S.
244) und der §§ 1, 2 und 5 Niedersächsisches Kommunalabgaben-gesetze in der
Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S 121), zuletzt geändert durch das Gesetz
vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309) in seiner Sitzung am 16.03.2021 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 erhält folgende Fassung:
§ 5
Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt
ab dem 01. August 2017 7,39
Euro
ab dem 01. April 2018 11,98
Euro
ab dem 01. April 2019 11,58
Euro
ab dem 01. April 2020 11,69
Euro
ab dem 01. April 2021 11,02
Euro
monatlich je qm Nutzfläche.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.04.2021 in Kraft.
Hesel, 17.03.2021
Samtgemeinde Hesel
Der Samtgemeindebürgermeister
Uwe Themann