Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

Die Samtgemeinde nimmt die Zuwendung, die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 27.01.2021 entgegengenommen wurde, gem. § 111 Abs. 7 NKomVG an.